![]() | Seit Januar 2011 beträgt der ordentliche Mehrwertsteuersatz 8 Prozent (bisher 7,6). Wer im Textildetailhandel nach der Saldosteuermethode abrechnet, zahlt nur 2,1% (bisher 2%). Wer die Mehrwertsteuer mittels Saldosteuersatz entrichtet, erspart sich administrative Arbeiten. Um halbjährlich mit einem Saldosteuersatz abrechnen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Näheres zur Saldosteuer ist zu finden bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: http://www.estv.admin.ch/mwst/themen/00156/index.html | |